Arbeitgeber*innen­verband

Beschäftigung, Bildung und Beratung in Berlin e. V.

Gemeinsam schaffen wir Veränderung

Arbeitgeber*innenverband
Beschäftigung, Bildung und Beratung in Berlin e. V.

Unser Verband ist im November 2021 von 12 Arbeitgeber*innen in Berlin gegründet worden, die Eintragung in das Vereinsregister ist mit der Nummer VR 39469 B erfolgt. Damit sind die ersten Schritte auf dem Weg zur Etablierung von sozialpartnerschaftlichen Strukturen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Beratung in Berlin absolviert.

Um hier schnell und erfolgreich voranzukommen, benötigen wir viele weitere Arbeitgeber*innen, die Mitglied im AGV 4B werden und sich gern auch aktiv einbringen können.

Zweck des Verbandes ist die Wahrung und Förderung der Wirtschaftsbedingungen seiner Mitglieder.

Ziele

Der AGV 4B unterstützt seine Mitglieder bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen, fördert deren berufliche, soziale und wirtschaftliche Interessen und den Interessenausgleich zwischen ihnen und ihren Arbeitnehmer*innen.

Visionen

Um auch in Zukunft die Fachkräfte- und Qualitätssicherung unserer Dienstleistungen und Projekte gewährleisten zu können, streben wir kollektive Regelungen zur Normierung unserer Arbeitsbereiche an (allgemeinverbindliche Vergütungs- und Rahmenregelungen).

Auftrag

Der Verband ist tariffähig und schließt Flächentarifverträge oder unternehmensbezogene Verbandstarifverträge ab. Damit wollen wir erreichen, dass der Wettbewerb zukünftig verstärkt über Qualität und nicht über (Personal-)Kosten stattfindet und unsere Mitglieder als Arbeitgeber*innen noch attraktiver werden.

Die Mitgliedschaft steht natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen des Privatrechts offen, wenn diese Arbeitnehmer*innen beschäftigen und unter den fachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereich fallen.

Fachlich setzt die Mitgliedschaft voraus, dass das Mitglied auch mit öffentlicher Förderung Beschäftigungsförderung betreibt, Bildungs- oder Beratungsleistungen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitsuchende (unter anderem nach SGB II oder SGB III) oder Leistungen der Erwachsenenbildung (unter anderem nach § 3 Erwachsenenbildungsgesetz Berlin), der Erziehungs- und Familienberatung sowie der freien Jugendhilfe anbietet.

Räumlich setzt die Mitgliedschaft voraus, dass das Mitglied mindestens 20% seiner Arbeitnehmer*innen im Land Berlin beschäftigt.

Mitglied werden

Sie würden diesen wichtigen Entwicklungsschritt innerhalb der Branche gerne aktiv mit gestalten?

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